Berufsfachschule Sozialpädagogische*r Assistentin*in

 

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Ziele:

Die Schüler*innen erlangen in der zweijährigen Ausbildung einen Berufsabschluss im Zweitkraftbereich.

Zudem erwerben Sie den Erweiterten Sekundarabschluss I.

Voraussetzungen:

Zugang zur zweijährigen Ausbildung:

  • Realschulabschluss

Zugang zur einjährigen Ausbildung (Klasse 2) - Quereinsteiger):

  • Fachhochschulreife
  • Abitur
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Erfolgreicher Besuch der Berufsfachschule Sozialpädagogik
  • Tagespflegequalifikation plus zwei- bis dreijährige Berufserfahrung
  • Spielkreisleiterqualifikation plus dreijährige Berufserfahrung

Zielgruppe und Besonderheiten:

Die praktische Ausbildung erfolgt in der Unterstufe Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent im Kindergarten (mit der Altersstufe 3 – 6 Jahre).

Die praktische Ausbildung in der Oberstufe bzw. der einjährigen Ausbildung (Quereinsteiger) kann erneut im Kindergarten (mit der Altersstufe 3 – 6 Jahre) erfolgen.

Zudem besteht die Möglichkeit die Ausbildung im Bereich Krippe (0 – 3 Jahre) sowie im Hort oder der Ganztagsgrundschule (6 – 10 Jahre) zu absolvieren.

Nachweise:

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis: Eine gesundheitliche Belastbarkeit (physische und psychische Gesundheit) ist Grundvoraussetzung.
  • Bestätigung über einen Praxisplatz

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Fremdsprache / Kommunikation
  • Politik
  • Mathematik
  • Religion
  • Sport

Berufsbezogener Lernbereich-Theorie mit den Modulfolgen:

  • Entwicklung beruflicher Identität
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
  • Pädagogische Konzepte
  • Päd. Begleitung von Bildungsprozesse II
  • Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
  • Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern

Berufsbezogener Lernbereich-Praxis mit den Modulfolgen:

  • Reflexion der praktischen Ausbildung
  • Durchführung der praktischen Ausbildung

An den Praxistagen müssen insgesamt mindestens 840/600 (Quereinsteiger) Stunden sozialpädagogische Tätigkeit in einschlägigen Arbeitsfeldern durchgeführt werden.

Abschlüsse und Berechtigungen:

  • Staatlich geprüfte*r Sozialpädagogische*r Assistent*in
  • Zugang in die Fachschule Sozialpädagogik

(mit befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch sowie in den Berufsbezogenen Lernbereichen Theorie und Praxis)

Anmeldung:

1. bis 20. Februar

Beginn:

Mit Beginn des neuen, niedersächsischen Schuljahres.