Berufsfachschule Sozialpädagogische*r Assistentin*in
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Ziele:
Die Schüler*innen erlangen in der zweijährigen Ausbildung einen Berufsabschluss im Zweitkraftbereich.
Zudem erwerben Sie den Erweiterten Sekundarabschluss I.
Voraussetzungen:
Zugang zur zweijährigen Ausbildung:
-
Realschulabschluss
Zugang zur einjährigen Ausbildung (Klasse 2) - Quereinsteiger):
- Fachhochschulreife
- Abitur
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Erfolgreicher Besuch der Berufsfachschule Sozialpädagogik
- Tagespflegequalifikation plus zwei- bis dreijährige Berufserfahrung
- Spielkreisleiterqualifikation plus dreijährige Berufserfahrung
Zielgruppe und Besonderheiten:
Die praktische Ausbildung erfolgt in der Unterstufe Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent im Kindergarten (mit der Altersstufe 3 – 6 Jahre).
Die praktische Ausbildung in der Oberstufe bzw. der einjährigen Ausbildung (Quereinsteiger) kann erneut im Kindergarten (mit der Altersstufe 3 – 6 Jahre) erfolgen.
Zudem besteht die Möglichkeit die Ausbildung im Bereich Krippe (0 – 3 Jahre) sowie im Hort oder der Ganztagsgrundschule (6 – 10 Jahre) zu absolvieren.
Nachweise:
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis: Eine gesundheitliche Belastbarkeit (physische und psychische Gesundheit) ist Grundvoraussetzung.
- Bestätigung über einen Praxisplatz
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
- Deutsch / Kommunikation
- Fremdsprache / Kommunikation
- Politik
- Mathematik
- Religion
- Sport
Berufsbezogener Lernbereich-Theorie mit den Modulfolgen:
- Entwicklung beruflicher Identität
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
- Pädagogische Konzepte
- Päd. Begleitung von Bildungsprozesse II
- Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
- Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
Berufsbezogener Lernbereich-Praxis mit den Modulfolgen:
- Reflexion der praktischen Ausbildung
- Durchführung der praktischen Ausbildung
An den Praxistagen müssen insgesamt mindestens 840/600 (Quereinsteiger) Stunden sozialpädagogische Tätigkeit in einschlägigen Arbeitsfeldern durchgeführt werden.
Abschlüsse und Berechtigungen:
- Staatlich geprüfte*r Sozialpädagogische*r Assistent*in
- Zugang in die Fachschule Sozialpädagogik
(mit befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch sowie in den Berufsbezogenen Lernbereichen Theorie und Praxis)
Beginn:
Mit Beginn des neuen, niedersächsischen Schuljahres.