Pflegefachfrau/Pflegefachmann Teilzeit
Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann Teilzeit
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Ziele:
Die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen.
Die professionelle Pflege umfasst die pflegerisch-medizinische Pflege, die psychosoziale Betreuung und Pflege, sowie die Qualitätssicherung des Pflegeprozesses in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflege. Dazu gehören Pflege im Krankenhaus, in Pflegeheimen, in ambulanten Pflegediensten, in psychiatrischen Pflegeeinrichtungen und viele weitere Arbeitsgebiete professioneller Pflegekräfte.
Voraussetzungen:
Mind. Sekundarabschluss l -Hauptschulabschlussabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss.
Deutschkenntnisse auf mind. dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind nachzuweisen.
Nachweis der gesundheitlichen Eignung (inklusive vollständiger lmpfstatus, einschließlich Immunisierung gegen Hepatitis A und B, Masern sowie Covid 19).
Nachweis der persönlichen Eignung (Führungszeugnis).
Zielgruppe
und Besonderheiten:
Bewerberinnen und Bewerber mit Freude am Umgang mit Menschen und Interesse im pflegerisch-medizinischen Bereich, denen es aufgrund von Kindererziehung oder vergleichbaren Gründen nicht möglich ist, die Ausbildung in Vollzeit zu absolvieren.
Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildung im Rahmen einer Förderung durch die Agentur für Arbeit zu absolvieren.
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Religion
Berufsbezogener Lernbereich-Theorie mit den Lernfeldern:
CE 01 Ausbildungsstart- Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden
CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
CE 03 Erste Pflegerfahrungen reflektieren - verständigungsorientiert kommunizieren
CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln
CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
CE 06 In Akutsituationen sicher handeln
CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen fördern
CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
Berufsbezogener Lernbereich-Praxis mit den Lernfeldern:
Die Ausbildung beinhaltet eine praktische Ausbildung von mindestens 2500 Zeitstunden in geeigneten stationären oder ambulanten Einrichtungen. Dabei werden alle wichtigen Arbeitsfelder der professionellen Pflege durchlaufen: Krankenhaus, Pflegeheim, Ambulante Pflege sowie die Versorgung von Kindern und psychisch kranken Menschen.
Struktur der Teilzeitausbildung:
Die praktische Ausbildung beginnt jeweils am 1. April und dauert 40 Monate. Die wöchentliche praktische Ausbildungszeit beträgt dabei 30 Stunden. Die schulische Ausbildung beginnt nachgelagert am 1. August, dauert 36 Monate und findet in mehrwöchigen Blockunterrichtsphasen in einer 5-Tage-Woche statt. Eine Schulwoche hat bis zu 37 Unterrichtsstunden, der Unterricht findet in der Zeit zwischen 7:55 Uhr und 15:45 Uhr statt.
Abschlüsse und Berechtigungen:
Es wird die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau/Pflegefachmann" erworben.
Bei Bestehen der Abschlussprüfung wird der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben.
Anmeldung:
1. Februar bis 20. Februar
Zur Aufnahme sind vorzulegen:
Anschreiben
tabellarischer Lebenslauf mit Foto
Kopien der Abschlusszeugnisse bzw. Nachweise über berufliche Tätigkeit
Formblätter für die Anmeldung sind ab Januar eines jeden Jahres im Geschäftszimmer erhältlich oder sind hier erhältlich.
Bewerber mit ausländischem Schulabschluss informieren sich bitte über die unter Downloads hinterlegte Datei über notwendige weitere Nachweise.
Beginn:
Zum 1. April eines Jahres.