Zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz
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Ziele:
Die Schülerinnen und Schüler erwerben in der Ausbildung Kompetenzen für
professionelle pflegerischer Tätigkeiten in ambulanten, teilstationären und
stationären Einrichtungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege,
der Behindertenhilfe und der
Familienpflege. Sie arbeiten unter der Anleitung
einer Fachkraft.
Die Berufsausbildung ist anrechenbar auf die Ausbildung zur Fachkraft in der Altenpflege.
Mit erfolgreichem Abschluss wird die Aufnahmevoraussetzung für die Berufsfachschule Heilerziehungspflege oder für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales -Gesundheit-Pflege erworben.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine gute Grundlage für weiterführende Ausbildungen im Berufsfeld Gesundheit, z.B. zum/zur Ergotherapeuten/in, zum/zur Medizinischen Fachangestellten oder zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten.
Voraussetzungen:
HS-Abschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
Zielgruppe
und Besonderheiten:
-
Der Nachweis über die gesundheitliche und persönliche Eignung ist erforderlich
(Impfstatus, einschließlich Immunisierung gegen Hepatitis A und B,
Führungszeugnis der Belegart OE). Weitere Informationen dazu werden mit erteilter Zusage eines Schulplatzes gegeben.
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Mathematik
- Sport
- Religion
Berufsbezogener Lernbereich-Theorie mit den Lernfeldern:
- Arbeits- und Beziehungsprozesse
- Unterstützung des Menschen
- Pflege von Menschen
- Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich-Praxis mit den Lernfeldern:
Die praktische Ausbildung umfasst 960 Stunden. In Klasse I wird sie an zwei Tagen in der Woche durchgeführt, an den anderen drei Tagen findet schulischer Unterricht statt. In Klasse II wird die praktische Ausbildung auf zwei fünfwöchige Ausbildungsblöcke verteilt. Die restliche Zeit findet nur schulischer Unterricht statt.
Die praktische Ausbildung muss in mindestens zwei unterschiedlichen ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Altenpflege, oder der Gesundheits- und Krankenpflege abgeleistet werden.
Abschlüsse und Berechtigungen:
Mit dem erfolgreichen Abschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen der
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss bzw. der Erweiterte Sekundarabschluss I
erreicht werden.
Es wird der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte
Pflegeassistentin / Staatlich geprüfter Pflegeassistent“ erworben.
Anmeldung:
1. Februar bis 20. Februar
Formblätter für die Anmeldung sind ab Januar eines jeden Jahres im Geschäftszimmer erhältlich oder sind hier erhältlich.
Beginn:
Mit Beginn des neuen, niedersächsischen Schuljahres.