Dreijährige Berufsfachschule Ergotherapie
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Ziele:
Die Schülerinnen und Schüler werden über die Ausbildung befähigt, Menschen in rehabilitativen, orthopädischen, pädiatrischen, psychiatrischen Fachkliniken, in Behinderteneinrichtungen wie Tagesheimen, Wohnheimen, Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken oder auch in freier Praxis zu begleiten und zu unterstützen, die in ihren alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Sie erwerben Kompetenzen als Ergotherapeutin/des Ergotherapeuten verzögerte und verloren gegangene Funktionen von Körper, Seele und Geist zu fördern bzw. auszugleichen und dem Menschen Hilfen für das Leben mit seiner Behinderung zu geben. Die Behandlung beinhaltet Überprüfungsverfahren, Heilmaßnahmen, Beratung der Angehörigen sowie Erprobung und Anpassung von Hilfsmitteln.
Voraussetzungen:
Sekundarabschluss I-Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss.
Zielgruppe und Besonderheiten:
Der Nachweis über die gesundheitliche und persönliche Eignung ist
erforderlich(Impfstatus, einschließlich Immunisierung gegen Hepatitis A und B,
Führungszeugnis der Belegart OE).
Weitere Informationen dazu werden mit
erteilter Zusage eines Schulplatzes gegeben.
Berufsbezogener Lernbereich-Theorie mit den Lernfeldern:
- Ergotherapeutische Mittel
- Ergotherapeutische Maßnahmen
- Kommunikation
- Berufsidentität
- Optionale Lernangebote.
Berufsbezogener Lernbereich-Praxis mit den Lernfeldern:
Die praktische Ausbildung über 1700 Zeitstunden ist in den folgenden Bereichen abzuleisten:
a) Psychosozialer (psychiatrischer/psychosomatischer Bereich)
b)
Motorisch-funktioneller, neurophysiologischer oder neuropsychologischer Bereich
und
c) Arbeitstherapeutischer Bereich
Die Praktische Ausbildung ist wie folgt organisiert:
Klasse I:
Fünf Wochen am Ende des Schuljahres
Klasse II:
Zwanzig Wochen im zweiten Halbjahr des Schuljahres
Klasse III:
Zwanzig Wochen im ersten Halbjahr des
Schuljahres
Abschlüsse und Berechtigungen:
Mit dem erfolgreichen Abschluss wird der Erweiterte Sekundarabschluss I-Realschulabschluss erreicht.
Es wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Ergotherapeutin/Staatlich geprüfter Ergotherapeut" erworben.
Beginn:
Beginn des Schuljahres