Einjährige Berufsfachschule Körperpflege
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Ziele:
Die SuS erwerben in der 1-jährigen BFS Körperpflege alle Kompetenzen des 1. Ausbildungsjahres Friseur*in.
Voraussetzungen:
Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss.
Zielgruppe und Besonderheiten:
Schüler*innen, die den Friseurberuf erlernen möchten. Die Ausbildung findet an 5 Tagen in der Berufsschule statt.
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Religion
- Sport
Berufsübergreifender Lernbereich-Theorie mit den Lernfeldern:
- LF 1: In Ausbildung und Beruf orientieren
- LF 2: Kunden empfangen und betreuen
- LF 3: Haar- und Kopfhautpflege
- LF 4: Frisuren empfehlen
- LF 5: Haare schneiden
Berufsübergreifender Lernbereich-Praxis mit den Lernfeldern:
Praktische Ausbildung in der Berufsschule und in den
Praktikumsbetrieben:
360 Stunden = 40 Wochen
Theoretische Ausbildung in der Berufsschule:
360 Stunden = 40
Wochen
Abschlüsse und Berechtigungen:
Mit dem erfolgreichen Abschluss wird die Anerkennung des 1. Ausbildungsjahres zur Friseurin/Friseur erworben.
Anmeldung:
1. Februar bis 20. Februar
Formblätter für die Anmeldung sind ab Januar eines jeden Jahres im Geschäftszimmer erhältlich oder sind hier erhältlich.
Beginn:
Mit Beginn des neuen, niedersächsischen Schuljahres