Fachwerker*in im Gartenbau
Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
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Berufsprofil:
Möchten Sie mehr über den Beruf „Gärtner/-in – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau“ erfahren? Dann schauen Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter http://www.lwk-niedersachsen.de/ vorbei.
Berufsschulunterricht:
1. Ausbildungsjahr:
zwei Berufsschultage pro Woche
ab 2. Ausbildungsjahr:
ein Berufsschultag pro Woche
Der Unterricht findet in kleinen Gruppen statt.
Zusatzqualifikation und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten:
Bei erfolgreichem Besuch der Berufsschule mit guten Noten und bestandener Berufsabschlussprüfung wird der Hauptschulabschluss erreicht. Es besteht dann die Möglichkeit die Vollausbildung in weiteren zwei Jahren zu durchlaufen.
Lerninhalte
1. Ausbildungsjahr
- Witterungsabläufe beobachten und bei der Arbeitsdurchführung beachten
- Wachstumsfaktoren für Pflanzen berücksichtigen
- Kennenlernen von Gehölzen, Stauden und Gräsern für Pflanzmaßnahmen
- Pflanzungen anlegen und pflegen
- einfache Pflanzpläne nach Anleitung lesen und Mithilfe bei der Übertragung auf die Baustelle
- bei Vermessungsarbeiten mithelfen
- Kennenlernen von Ablauf und Organisation der Ausbildung
2. Ausbildungsjahr
- Böden nach Anleitung lagern, sichern und einbauen sowie Bodenmodellierungen durchführen
- Pflanzstandorte vorbereiten und Pflanzen nach Anleitung pflanzen
- Rasenflächen nach Anleitung erstellen
- Vegetationsflächen nach Anleitung pflegen und düngen
- Mitwirken bei Einrichtung und Betrieb von Baustellen
- befestigte Wege und Plätze mit verschiedenen Materialien nach Anleitung erstellen
3. Ausbildungsjahr:
- Mithilfe bei der Erstellung von Mauern, Treppen, Wasseranlagen, Zäunen, Pergolen, Dachbegrünungen sowie Sport- und Spielgeräten
- Mitwirken bei dem Bau von gärtnerischen Be- und Entwässerungseinrichtungen
- Mitarbeit bei der Fällung von Gehölzen und Wurzelrodungen
- kostensparend und umweltschonend arbeiten
Anmeldung:
Haben Sie einen Ausbildungsbetrieb oder eine Berufsbildungseinrichtung gefunden und den Ausbildungsvertrag unterschrieben? Dann meldet Sie Ihr Ausbildungsbetrieb an unserer Berufsschule an. Das Formular finden Sie hier.
Voraussetzungen:
Auch ohne allgemeinbildenden Bildungsabschluss möglich.
Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.
Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.
weitere Informationen:
Von der Arbeitsagentur gem. §66 BBiG geförderte Ausbildung für behinderte Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung (anerkannte soziale, motorische und/oder geistige Lerndefizite) eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt. Die 3-jährige Ausbildung wird in geeigneten Betrieben des Gartenbaus oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Gärtner/-in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau.