Impflicht ab 16. März 2022 für Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege und des Gesundheitswesens
Mittwoch, 25.01.2022, 14:45 Uhr
Ab dem 16. März 2022 gilt die Verpflichtung zur Corona-Impfung für alle Beschäftigten, auch Schülerinnen und Schüler und Auszubildende, in Einrichtungen der Pflege und des Gesundheitswesens. Das betrifft z.B. auch Praktikantinnen und Praktikanten im hauswirtschaftlichen Bereich (s.a. Brief des Kultusminisers vom 13.01.2022)
Brief des Kultusministers vom 13.01.2022 an Eltern und Erziehungsberechtigte